Johann Salomon Schülin Theatrum conscientiosum criminale, oder: Gewissenhaffte rechts-gegründete Anweisung, wie ein jeder Richter oder Beamter in peinlichen Fällen Gewissenhafft verfahren, ... Denen Richtern und Amtleuten, Gerichts-Verwaltern, Actuarien, Gerichts-Schöppen und Advocaten zu besondern Nutzen zum Druck befördert
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